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Eigenverbrauch und Netzeinspeisung
Eigenverbrauch
Netzeinspeisung
Frage: 1 / 8
Hohe Unabhängigkeit vom Energieversorger
Erzeugen Sie in Zukunft mit einer Photovoltaikanlage Ihren Strom selbst. Werden Sie bis zu 80% netzunabhängig in Verbindung mit einem modernen Stromspeicher. Durch die Einsparung von Stromkosten finanziert sich die Photovoltaikanlage quasi von alleine.
Ihre Vorteile bei PPC
Ihre Vorteile durch Photovoltaik
Sie sparen ab sofort Stromkosten und machen sich dauerhaft unabhängiger von steigenden Energiekosten.
Geldersparnis
Wer Solarstrom produziert und selbst verbraucht, kann viel Geld sparen. Denn der selbst erzeugte Strom ist wesentlich günstiger als der, den die einzelnen Energieversorger liefern. Wie viel Sie mit einer eigenen Anlage produzieren und somit sparen ist zwar von verschiedenen Faktoren abhängig, wie Dachgröße, Dachausrichtung oder Strombedarf. DASS Sie Geld sparen ist aber sicher! Da Ihre Anlage lange und zuverlässig Strom erzeugen wird, können sich Ihre Einsparungen im Laufe der Jahre auf mehrere tausend Euro summieren.
Ihre Anlage finanziert sich von selbst
Bis vor einigen Jahren galten Solaranlagen noch als reine Geldanlage. Eine Finanzierung erfolgte fast hauptsächlich über die von den Energieversorgern gezahlte Einspeisevergütung. Heute rechnet sich eine Photovoltaik-Anlage dagegen vor allem durch den Eigenverbrauch und weniger durch das Einspeisen der Energie ins Stromnetz.
Der Verdienst durch Auszahlung der gesetzlichen Einspeisevergütung für den Teil des produzierten Stromes, der nicht selbst benötigt wird ist jedoch nicht zu vernachlässigen. Er bietet noch immer eine zusätzliche Einnahmequelle, die zur (Mit)Finanzierung der Anlage genutzt werden kann.
Zusätzlich zu diesen Faktoren bieten wir das bestmögliche Preis-Leistungsverhätnis an. In Verbindung mit der derzeitigen Niedrigzinslage und unserer jahrelangen Erfahrung kann sich Ihre Anlage daher ganz von alleine finanzieren, auch ohne einen Cent Eigenkapital. Und das binnen weniger Jahre!
*Neues Jahressteuergesetz
Ende 2022 wurde mit dem neuen Jahressteuergesetz beschlossen, dass ab 01.01.2023 die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation einer Photovoltaik Anlage entfällt. D.h., dass dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn die Anlage in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.
Die Bezeichnungen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer meinen dasselbe, allerdings wird Mehrwertsteuer oft umgangssprachlich verwendet, wohingegen Umsatzsteuer der steuerrechtliche Fachbegriff ist.(https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html)